LG Berlin, Urteil vom 19. Juli 2011 – 43 O 103/10
7.000,00 EUR Schmerzensgeld für 6 Monate andauernde Beschwerden infolge Prellungen (linke Hüfte sowie beide Knie und Unterschenkel).
In einem durch Rechtsanwalt Säverin erstrittenen Urteil hat das LG Berlin heute einer Klägerin ein Schmerzensgeld von 7.000,00 EUR zugesprochen, die sich als Führerin eines Mofas bei einem unverschuldeten Unfall Prellungen der linken Hüfte sowie beider Knie und Unterschenkel zugezogen hatte und deshalb etwa 6 Monate unter Schmerzen und Beeinträchtigungen gelitten hatte. Ausschlaggebend für dieses relativ hohe Schmerzensgeld war der Umstand, dass der gegnerische Versicherer selbst 6 Jahre nach dem Unfall noch keine Schmerzensgeldzahlung erbracht hatte. In den Gründen seines Urteils für das LG Berlin aus:
„Die Klägerin hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Aufgrund der eingeholten Gutachten ist das Gericht davon überzeugt, dass die Klägerin unfallbedingt Prellungen im Bereich der linken Hüfte, beider Knie und Unterschenkel erlitten hat, die zu Schmerzen und Beeinträchtigungen für einen Zeitraum von 6 Monaten geführt haben. […] Im Hinblick auf die aufgetretenen Verletzungen, die Dauer der Beeinträchtigungen und den Umstand, dass die Beklagten bis heute, dass heißt 6 Jahre nach dem Unfall, keinerlei Schmerzensgeldzahlungen erbracht haben, erachtet das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00 EUR für angemessen und ausreichend.“