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Neun Jahre Haft für Rentner, der vermeintlichen Falschparker mit Machete ermorden wollte

Bundesgerichtshof:

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil des Landgerichts Limburg gegen den Rentner Erhard W. aus Weilburg-Waldhausen bestätigt, der im Juni vorigen Jahres wegen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden war.

Der 73-Jährige hatte 2008 mit einer 70 Zentimeter langen, schweren Machete drei Mal auf einen Taxifahrer eingeschlagen. Dieser hatte frühmorgens sein Auto gegenüber der Grundstückseinfahrt des Rentners geparkt, der sich hierdurch an der Ausfahrt gehindert wähnte und deshalb nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung eine Machete mit einer 70 Zentimeter langen Klingen aus seinem Schlafzimmerschrank holte und von hinten drei Mal auf den Taxifahrer einschlug. Mit einem Schlag trennte der Angeklagte seinem Opfer den rechten Zeigefinger ab. Der Taxifahrer erlitt weiterhin eine offene Schädelfraktur.

Im Jahr 2003 war der Rentner schon einmal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er einem Autofahrer ebenfalls im Rahmen einer Streiterei wegen eines Parkplatzes, über den Kopf geschlagen hatte. Der Richter am Landgericht Limburg bezeichnete den Rentner als einen querulatorischen Rechthaber, der wie ein Eremit zurückgezogen gelebt habe und dessen Denkmittelpunkt die Parksituation vor seinem Hause geworden sei.

Immer wieder hatte er sich über angebliche Falschparker beschwert, immer wieder gab es Streit und immer wieder wurden seine Strafanzeigen von der Polizei „abgewimmelt“, da die Ordnungshüter kein widerrechtliches Parken von Autos festgestellt hatten. Bei seiner Tat habe der Rentner heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. „Wer wegen des Nicht-Bewegens eines Stück Bleches so handelt wie der Angeklagte, der handelt aus niedrigen Beweggründen“, sagte der Richter. Ein Affekthandlung schloss das Gericht aus.

Der Angeklagte habe mit Tötungsvorsatz gehandelt, weil er die Machete gezielt aus seinem Haus geholt habe. Die vom Opfer nicht angenommene formelle Entschuldigung des Rentners sei nicht zu honorieren gewesen. Grund dafür war unter anderem die Antwort des Rentners auf die Frage des Richters, ob solch ein Vorfall noch einmal vorkommen könne: „Ich hoffe nicht!“