Amtsgericht Hamm, Urteil vom 3. September 2012 – 24 C 567/11 –
Das Amtsgericht Hamm hat in einem heute verkündeten Urteil erneut die allgemeine Rechtsprechung bekräftigt, wonach der Verursacher eines Verkehrsunfalls stets auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens zu bezahlen hat, sofern es sich nicht um einen Bagatellschäden handelt, das heißt um einen Schaden, der Reparaturkosten von nicht mehr als etwa 700 bis 800 EUR verursacht hat. Das Urteil findet sich hier.