Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten grundsätzlich so lange, bis sie aufgehoben werden, zum Beispiel durch das graue Geschwindigkeitsschild mit der durchgestrichenen Zahl (Zeichen 278). Nur wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Zusatzschild wie „Achtung Baustelle“ oder „Achtung Schule“ eingeschränkt wird, endet das Tempolimit nach der Gefahrenstelle.
Der Irrglaube, Geschwindigkeitsbegrenzungen würden an der nächsten Kreuzung enden, rührt möglicherweise daher, dass sich die chronisch klammen Kommunen das Aufstellen der Zeichen 278 gerne sparen, weil sie davon ausgehen, dass die Autofahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung ab der nächsten Kreuzung ohnehin ignorieren.
Manch Autofahrer denkt vielleicht auch, es sei ihm ja nicht nachzuweisen, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung hat wahrnehmen können, er könne ja an der Kreuzung erst auf die Straße eingebogen sein, auf der die Begrenzung gilt. Deshalb muss jede Geschwindigkeitseinschränkung übrigens auch nach jeder Kreuzung, Einmündung oder Autobahnen-Einfahrt wiederholt werden. Wird sie dies nicht, ändert dies aber nichts an der Tatsache, dass jede Geschwindigkeitsbegrenzung so lange gilt, bis sie ausdrücklich aufgehoben wird.