Radfahrer dürfen beim Fahren Kopf- oder Ohrhörer haben und Musik (oder was auch immer sie wollen) hören. Es muss nur gewährleistet sein, dass sie den Straßenverkehr ausreichend wahrnehmen. Die Musik darf daher nicht so laut sein, dass sie Warnsignale überhören. „Diese Regeln gelten für Radfahrer und für Autofahrer gleichermaßen. Auch Autos dürfen nicht als rollende Diskotheken durch die Gegend fahren“ („Finanztest“, 04/2012).