Wer in Richtung Westen fährt, überholt rechts schneller als links. Jedenfalls auf der Nordhalbkugel. Denn je weiter entfernt vom Äquator gefahren wird, desto kürzer wird der Weg – und damit die Zeit, die zum Überholen benötigt wird. Iudex non calculat? Von wegen!
Dennoch ist grundsätzlich links zu überholen (§ 5 Abs. 1 StVO). Rechts überholen ist aber keineswegs immer verboten. Innerorts beispielsweise dürfen Kfz bis 3,5 t, außer auf Autobahnen, den Fahrstreifen frei wählen und rechts schneller fahren als links (§ 7 Abs. 3 StVO). Schienenfahrzeuge und Linksabbieger, die sich eingeordnet haben, müssen sogar rechts überholt werden (§ 5 Abs. 7 StVO). Und auch außerorts darf bisweilen rechts überholt werden. An Fahrzeugschlangen beispielsweise darf vorsichtig rechts vorbeigefahren werden.
Und auch auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn darf man rechts am Verkehr vorbeiziehen. Was, wie gesagt, noch schneller geht, wenn man nach Westen fährt, also zum Beispiel vom Schloss Bellevue zurück nach Haus‘ in Großburgwedel. „Und das ist auch gut so.“