„… Mit diesen Worten wird Catherine Ashton wohl nicht in die Geschichtsbücher eingehen – wie wahrscheinlich mit allem, was die EU-Außenbeauftragte bisher so alles gesagt hat oder noch sagen wird.“ Der Grund dafür, dass ich, wenn Radio, ausschließlich Deutschlandfunk höre, ist genau dieser feine Sarkasmus, der seinen an langer Leine gehaltenen Korrespondenten mitunter entgleitet.
Frei nach diesem Zitat stelle ich, 5 Tage verspätet, fest: „… Damit wird Peter Ramsauer wohl nicht in die Geschichtsbücher eingehen – wie wahrscheinlich mit allem, was der Bundesverkehrsminister bisher so alles getan hat oder noch tun wird.“ Und füge hinzu: „… immerhin in die Gesetzesbücher hat er es geschafft.“
Was vor 5 Tagen geschehen ist?
Peter Ramsauer hatte sich in Berlin (BER), in Stuttgart (21), mit seinem Lieblingskind (Punktetacho) oder eigentlich mit allem, was er bisher so angefasst hat, immer wieder gerne groteske Peinlichkeiten gestattet, für die hinterher stets andere den Kopf hinhalten sollten (Matthias Platzeck, Günther Oettinger, Andreas Scheuer etc.). Nunmehr jedoch hat er es endlich geschafft, sich ein wenigstens feministisches Denkmal zu setzen: Seit 1. April 2013 verkehrt Peter Ramsauer (CSU) geschlechtsneutral. (Wann hätte das obligatorische Parteienkürzel hinter dem Politikernamen jemals mehr Sinn ergeben!)
Ja, Peter Ramsauer verkehrt geschlechtsneutral: den Mofa-Fahrer, den Radfahrer und den Fußgänger hat er nämlich – auf Druck zahlreicher Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler – aus dem Straßenverkehr verbannt. Laut der von ihm am 1. April neu verkündeten Straßenverkehrsordnung gibt es in Zukunft nur noch die „Mofa Fahrenden“, die „Rad Fahrenden“ und, last and least, die „zu Fuß Gehenden“. Wer’s nicht glaubt, kann es in der alten Version hier und in der neuen Version hier nachlesen.
Man kann durchaus darüber streiten, inwieweit diese Änderung der Verkehrssicherheit in Deutschland oder in Bayern oder irgendwo anders dient. Für die Sache der Emanzipation ist all dies dennoch mit Sicherheit im Sinne wenigstens von:
„Liebe Alice Schwarzer!
Sofern Sie sich schon von dem Opfer-Abo, das Ihnen Jörg Kachelmann vermittelt hatte, erholen konnten und wieder ein wenig Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens gefunden haben, hätte ich diese neue Aufgabe für Sie: Weshalb heißt es eigentlich in § 211 Abs. 1 StGB immer noch: ‚Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.’?
Müsste es nicht korrekter Weise (!) und ganz im Sinne Ihres Verkehrsministers Peter Ramsauer heißen: ‚Einen Mord Begehende werden mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.’?
Könnten Sie sich bitte darum auch noch kümmern?
Mit vorzüglicher Zuneigung
Ihr Klaus Säverin“