Wer Drogenkonsum und Autofahren trennen kann, riskiert seinen Führerschein nicht. – Falsch!
Viele denken, sie würden kein Problem mit ihrer Fahrerlaubnis bekommen können, wenn sie am Wochenende immer schön mit Bus, Bahn oder Taxi fahren. Dann könnten sie zu Hause problemlos ein paar Joints oder auf ’ner Party ruhig mal ’ne Line ziehen; den Führerschein würde sowas nicht in Gefahr bringen.
Leider weit gefehlt. In den letzten Jahren ist in Berlin viel passiert: Nicht nur gibt es Razzien in Nachtclubs, Rauchverbot in Restaurants und Millionäre in Neukölln. Auch mussten sich Poltiker profilieren, Polizisten wurden zur Nachschulung geschickt und so mancher Richter am Verwaltungsgericht ist in den Ruhestand gegangen. Und vor allem: In der Fahrerlaubnisbehörde hat endlich mal jemand Gesetzestexte an die Mitarbeiter verteilt.
Und siehe da – in Anlage 4 Ziff. 9 der Fahrerlaubnisverordnung wurde man fündig. Dort steht nämlich schon seit langer Zeit, dass zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sein soll, wer Betäubungsmittel konsumiert, selbst dann, wenn er danach gar nicht mit dem Auto fährt. Die einzige Ausnahme wird für Cannabis gemacht, und das auch nur dann, wenn man nur gelegentlich kifft. Für alle anderen Drogen (Kokain, Speed, Ecstasy, Chrystal etc.) und für alle regelmäßigen Kiffer gilt: Der Führerschein ist weg, selbst wenn man gar nicht mit dem Auto gefahren ist. Das ist schwer zu verstehen. Jede Woche muss ich dies deshalb mindestens einem Ratsuchenden erklären, der mit einem Brief der Fahrerlaubnisbehörde in meine Kanzlei kommt, worin es „Vorbereitung der Entziehung der Fahrerlaubnis“ heißt.
Aber woher kommt dann der Irrglaube, man müsse nach dem Konsum sog. „harter Drogen“ auch mit dem Auto gefahren sein, damit die Fahrerlaubnis in Gefahr gerät? Wahrscheinlich daher, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs der Polizei die mit Abstand häufigste Gelegenheit bietet, überhaupt eine Blutuntersuchung veranlassen zu können. Noch ist es selbst in Berlin nicht so weit, dass die Polizei am Samstagabend überraschend an der Wohnungstür klingelt und von der versammelten Familie mal eben die Abgabe einer Urinprobe fordert. Noch.