Am 1. Mai 2014 startet das neue Fahreignungsregister. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilt hierzu mit: „Das Register wird einfacher, gerechter und transparenter; die Verkehrssicherheit wird erhöht.“ Das hört sich gut an, wird in der Praxis aber erst noch zu beweisen sein.
Wie funktioniert das neue Punktesystem?
In Zukunft gibt es nur 1 Punkt, 2 Punkte oder 3 Punkte. Im jetzigen breit differenzierten System werden 1 bis 7 Punkte vergeben. Was im alten System mit 1 Punkt bis 4 Punkten ohne Fahrverbot geahndet wird, bekommt in Zukunft 1 Punkt, alles andere 2 Punkte. Bei einer Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es 3 Punkte.
Wann werden die Punkte gelöscht?
Ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren, Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren, besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren und schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren.
Wofür gibt es keine Punkte mehr?
Keine Punkte soll es mehr geben für weniger schwere Verstöße, vor allem solche, die nicht sicherheitsrelevant sind: z. B. das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette oder Fälle von Unfallflucht beim Ein- oder Ausparken, wenn kein erheblicher Schaden entstanden ist und man einen Zettel hinterlässt.
Wie werden die alten Punkte in das neue System umgerechnet?
Ein Punktestand zwischen 1 bis 3 wird zu 1 Punkt zusammengefasst. 4 oder 5 Punkte im alten werden 2 Punkte im neuen System. Aus 6 oder 7 Punkten werden 3 Punkte. 8 bis 10 Punkte werden in 4 Punkte umgerechnet. 11 bis 13 Punkte werden zu 5 Punkten zusammengefasst. Ein Punktestand von 14 bis 15 Punkten würde in 6 Punkte überführt. 16 oder 17 Punkte nach alter Rechnung werden zu 7 Punkten nach neuer Rechnung. Bei 18 Punkten ist die Fahrerlaubnis heute weg, zukünftig ist sie es bei 8 Punkten.