Wenn kein Radweg vorhanden ist, müssen Fahrradfahrer die Fahrbahn benutzen. Nur Kinder bis acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder zwischen acht und zehn, dürfen sich aussuchen, wo sie fahren wollen. Wer älter ist als zehn (also auch alle Erwachsenen) dürfen auf dem Gehweg nur dann fahren, wenn er durch ein besonderes Schild für Fußgänger und Radler gemeinsam freigegeben ist. Auf Fußgänger müssen sie hierbei besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, dürfen sie nur Schrittgeschwindigkeit fahren.