Das gilt nur für denjenigen, der von seinem Rad absteigt und es über den Zebrastreifen schiebt. Wer über den Zebrastreifen fahren will, muss Autos die Vorfahrt lassen. Tut er dies nicht und kommt es zur Kollision mit einem Auto, trägt er eine Mitschuld am Unfall oder haftet unter Umständen sogar voll. Wer’s nicht glaubt, schaut hier.
Apropos „Zebrastreifen“: Falsches Verhalten am Fußgängerüberweg ist praktisch die einzige „alkoholfreie Tat“, für die man auch als Fahrradfahrer 4 Punkte bekommen oder gar bestraft werden kann: Einem Fußgänger, der erkennbar den Fußgängerüberweg benutzen wollte, nicht das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, ist die Ordnungswidrigkeit, für die man gemäß Nr. 113 BKat 4 Punkte und ein Bußgeld von 80 € erhält. Und grob verkehrswidrig und rücksichtslos an einem Fußgängerüberweg falsch zu fahren und dabei einen Menschen zu gefährden, ist die Straftat, für die man gemäß § 315c Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. c StGB sogar eine Geldstrafe und 7 Punkte bekommen kann.