Bundesverwaltungsgericht richtet über Cannabis und Fahrerlaubnis
Erstmals hat sich heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – die höchte Instanz in Deutschland zu allen Fragen rund um Drogen und Fahrerlaubnis – zu der Frage geäußert, wann auch bei nur gelegentlichem Kiffen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn man unter dem Einfluss von THC ein Fahrzeug führt. Die klare Antwort aus Leipzig lautet: Immer.
Die Frage war bisher in der Rechtssprechung nicht einheitlich beantwortet worden. In einigen Bundesländern (z. B. Bayern) galt insoweit eine Schwelle von 2,0 ng/ml THC im Blut. Solange man diese Schwelle beim Autofahren nicht überschritt, mussten sich gelegentliche Marihuana-Raucher um ihre Fahrerlaubnis keine Sorgen machen. In anderen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) hingegen galt die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Nachweisgrenze von 1,0 ng/ml THC auch als als diejenige Grenze, ab der der Führerschein grundsätzlich fort ist.
Das heutige Urteil gibt es noch nicht im Volltext. Bislang gibt es hier nur eine Pressemitteilung des Gerichts.