Eine einfache Beratung durch einen Rechtsanwalt genügt oft schon, um die Chancen und Risiken in einem Rechtsstreit, einem Bußgeldverfahren oder einem Strafverfahren abschätzen zu können.
Auch wenn die Kosten für eine anwaltliche Beratung nicht mehr gesetzlich geregelt sind, sind sie doch kalkulierbar. In unserer Kanzlei würden für eine Beratung folgende Kosten auf Sie zukommen:
Erstberatung (bis ca. 60 Minuten – je nach Umfang Ihrer Fragen):
- für Studenten, Arbeitsuchende etc. (mit Beratungshilfeschein!, s. unten): 15,00 €
- für sonstige Ratsuchende: 90,00 €
- für mittelständische Unternehmen, öffentliche Auftraggeber etc.: 150,00 €
Falls es im Anschluss an die Beratung zu einer Beauftragung des Rechtsanwalts (Mandatserteilung) kommt, werden die vorstehenden Kosten auf die dann für die außergerichtliche und/oder gerichtliche Vertretung entstehende Vergütung voll angerechnet. 19 % Mehrwertsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten.
Beratungshilfe
Vom Staat kann eine Beratungshilfe gewährt werden. Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine
anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat. Genaueres teilen das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnorts oder jeder Rechtsanwalt mit.
Die Beratungshilfe erteilen die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen, zur Beratungshilfe verpflichtet sind.
Erforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht gestellt werden muss. Welches das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht ist, können Sie unter www.gerichte.org in Erfahrung bringen. Für einen schriftlichen Antrag ist ein besonderes Formular zu benutzen, das beim Amtsgericht erhältlich ist.
Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aus.
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