Klaus Säverin ist seit 1999 als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Einziger Tätigkeitsschwerpunkt ist das Verkehrsrecht mit seinen Teilgebieten Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht, Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, und Verkehrsverwaltungsrecht. Im Januar 2006 ist Rechtsanwalt Säverin, als einer der ersten deutschlandweit, Fachanwalt für Verkehrsrecht geworden. Herr Säverin ist Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.. Zurzeit nimmt Rechtsanwalt Säverin an der weiteren Spezialisierung zum Fachanwalt für Strafrecht teil.
Rechtsanwalt Säverin bietet professionelle Hilfe in allen Fällen, in denen das Verkehrsrecht betroffen ist, also in Strafverfahren, in denen es zum Beispiel um Unfallflucht, Alkohol am Steuer, Führerscheinentzug, fahrlässige Körperverletzung etc. geht, in Bußgeldverfahren nach einer Ordnungswidrigkeit wegen beispielsweise des Vorwurfs eines Geschwindigkeits- oder eines Rotlichtverstoßes und natürlich in allen Fällen, in denen es um die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall geht.
Die Informationen dieser Website wenden sich an den juristischen Laien, der ein verkehrsrechtliches Problem hat und Hilfe benötigt oder der die neuesten Entwicklungen im Verkehrsrecht verfolgen möchte. Falls die Informationen der folgenden Seiten nicht ausreichen sollten, alle Fragen zu klären und weitergehende bzw. detailliertere Informationen zum Thema “Verkehrsrecht” oder “Verkehrsunfall” benötigt werden, sind solche Informationen unter www.anwalt-berlin.de oder, mehr noch, unter www.unfall-und-was-nun.de zu finden.
Anregungen, Hinweise, Verbesserungsvorschläge, Kritik werden sehr gerne entgegengenommen.